Ratgeber

Lieferservice: So funktioniert Essen auf Bestellung

Ein Lieferservice bringt fertige Speisen vom Restaurant oder aus einer Lieferküche zu Ihnen nach Hause. Diese Seite erklärt die üblichen Abläufe, ohne einzelne Anbieter zu nennen. Rechtliche Angaben stammen aus der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), Hygienehinweise aus den Verbrauchertipps des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR, Stand 2020), beides abgerufen am 27.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Frau nimmt an der Tür eine Pizza vom Lieferboten entgegen

Zwei Arten von Lieferdiensten

Grob lassen sich zwei Modelle unterscheiden:

  • Das Lokal liefert selbst: Restaurant oder Pizzeria haben eigene Fahrer. Sie bestellen direkt beim Betrieb, telefonisch oder über dessen Website.
  • Eine Plattform vermittelt: Sie bestellen über eine App oder Website, die viele Lokale bündelt. Je nach Modell liefert das Lokal selbst oder die Plattform stellt Fahrer.

Für Sie als Gast ändert sich vor allem, wer Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Reklamationen ist. Das steht in den Geschäftsbedingungen und in der Bestellbestätigung.

Was Sie vor der Bestellung prüfen sollten

Punkt Worauf achten
Liefergebiet Liefert der Betrieb an Ihre Adresse?
Mindestbestellwert Gibt es einen, und wie hoch ist er?
Liefergebühr Fällt sie immer an oder erst unter einem Bestellwert?
Lieferzeit Angegebene Zeit ist eine Schätzung, kein fester Termin
Zahlung Bar, Karte oder online, je nach Betrieb
Allergene Wo stehen die Angaben zu Ihren Speisen?

Mindestbestellwert und Gebühren legt jeder Betrieb selbst fest. Vergleichen Sie den Gesamtbetrag in der Übersicht vor dem Absenden.

Allergeninformation bei Speisen

Speisen aus Restaurant und Lieferküche sind in der Regel nicht vorverpackt. Für solche Lebensmittel schreibt § 4 Abs. 2 LMIDV vor, dass die allergenen Zutaten nach Artikel 9 Abs. 1 Buchst. c der EU-Lebensmittelinformationsverordnung angegeben werden. Nach § 4 Abs. 3 LMIDV kann das etwa in der Speisekarte, auf einem Aushang oder über elektronische Informationen geschehen. Nach § 4 Abs. 4 ist auch eine mündliche Auskunft möglich, wenn eine schriftliche Aufzeichnung vorliegt und auf Nachfrage zugänglich ist.

Haben Sie eine Allergie oder Unverträglichkeit, fragen Sie vor der Bestellung nach. Mehr dazu unter Essen gehen mit Unverträglichkeit. Beschwerden nach dem Essen lassen Sie bitte ärztlich abklären.

Warme Speisen nach der Lieferung

Das BfR rät, außer Haus gekaufte warme Speisen schnell zu transportieren und sofort zu essen. Laut BfR können sich Krankheitserreger unterhalb von 60 °C sehr schnell vermehren. Reste gegarter Speisen gehören in den Kühlschrank und sollten laut BfR innerhalb von zwei bis drei Tagen verbraucht werden. Beim Aufwärmen empfiehlt das BfR mindestens 70 °C für zwei Minuten an allen Stellen.

Lokale in Ihrer Nähe finden

Welche Lokale an Ihrem Ort einen Lieferdienst anbieten, zeigt der Restaurant-Finder, sofern das Merkmal in OpenStreetMap eingetragen ist. Für Pizza im Besonderen lesen Sie Pizza-Lieferservice.

Häufige Fragen

Muss ein Lieferdienst über Allergene informieren?

Ja. Für nicht vorverpackte Speisen verlangt § 4 LMIDV die Angabe allergener Zutaten, schriftlich, elektronisch oder auf Nachfrage mündlich.

Wer ist mein Ansprechpartner bei einer falschen Lieferung?

Das steht in der Bestellbestätigung und den Geschäftsbedingungen, je nachdem, ob Sie beim Lokal oder über eine Plattform bestellt haben.

Wie lange kann ich gelieferte Reste aufheben?

Laut BfR gekühlt zwei bis drei Tage. Beim Aufwärmen gut durcherhitzen.

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