Ratgeber

Allergenkennzeichnung: die 14 Hauptallergene

Seit der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV, müssen bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, auf Lebensmitteln angegeben werden. Grundlage dieser Seite ist die konsolidierte Fassung der LMIV vom 01.01.2018 auf eur-lex.europa.eu und die deutsche Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) auf gesetze-im-internet.de, beide abgerufen am 27.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Frau liest im Supermarkt die Nährwertangaben auf einer Verpackung

Die 14 Allergene nach Anhang II

Nr. Stoff oder Erzeugnis Ausnahmen laut Anhang II (Auswahl)
1 glutenhaltiges Getreide: Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer und Hybridstämme Glukosesirupe und Maltodextrine auf Weizenbasis, Glukosesirupe auf Gerstenbasis, Getreide für alkoholische Destillate
2 Krebstiere keine
3 Eier keine
4 Fische Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamine, Fischgelatine oder Hausenblase zur Klärung von Bier und Wein
5 Erdnüsse keine
6 Sojabohnen vollständig raffiniertes Sojaöl und -fett, bestimmte Tocopherole und Phytosterine aus Soja
7 Milch einschließlich Laktose Molke für alkoholische Destillate, Lactit
8 Schalenfrüchte: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse Nüsse für alkoholische Destillate
9 Sellerie keine
10 Senf keine
11 Sesamsamen keine
12 Schwefeldioxid und Sulfite über 10 mg/kg oder 10 mg/l, berechnet als SO2 keine
13 Lupinen keine
14 Weichtiere keine

Erfasst sind jeweils auch die daraus gewonnenen Erzeugnisse. Die Kommission überprüft die Liste laut Artikel 21 Abs. 2 systematisch und kann sie anpassen.

So erscheinen Allergene auf der Packung

Nach Artikel 9 Abs. 1 Buchst. c LMIV gehören die Allergene zu den Pflichtangaben. Artikel 21 Abs. 1 regelt die Form:

  • Das Allergen steht im Zutatenverzeichnis mit der Bezeichnung aus Anhang II.
  • Es wird hervorgehoben, zum Beispiel durch Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe.
  • Gibt es kein Zutatenverzeichnis, steht dort das Wort „Enthält“ mit der Bezeichnung des Allergens.
  • Die Angabe entfällt, wenn sich schon der Name des Lebensmittels eindeutig auf das Allergen bezieht.

Spurenhinweise wie „Kann Spuren von … enthalten“ gehören nicht zu dieser Pflicht. Laut S2k-Leitlinie Zöliakie der DGVS (Stand Dezember 2021) sind sie freiwillig und ohne gesetzliche Vorgaben.

Lose Ware und Gastronomie

Auch bei Lebensmitteln ohne Vorverpackung sind die Allergenangaben nach Artikel 44 LMIV verpflichtend. Wie sie bereitgestellt werden, regelt in Deutschland § 4 LMIDV, etwa auf Schildern, Speisekarten oder Aushängen. Nach § 2 LMIDV sind Pflichtangaben in deutscher Sprache zu machen. Einzelheiten für Restaurant, Bäckerei und Kantine stehen unter Essen gehen mit Unverträglichkeit.

Was die Kennzeichnung nicht leistet

Die Liste nennt Milch einschließlich Laktose, aber nicht Fructose oder Histamin. Wer eine Fructoseintoleranz oder eine Histaminunverträglichkeit hat, findet dazu keine Pflichtangabe. Gluten wird über das Getreide gekennzeichnet; was „glutenfrei“ bedeutet, regelt eine eigene Verordnung, siehe glutenfrei. Zur Abgrenzung von Allergie und Unverträglichkeit bei Milch siehe Milchallergie.

Diese Seite ersetzt keine Beratung in einer Arztpraxis oder durch eine Ernährungsfachkraft.

Häufige Fragen

Wie viele Allergene müssen gekennzeichnet werden?

Anhang II der LMIV nennt 14 Stoffe oder Erzeugnisse einschließlich der daraus gewonnenen Produkte.

Muss Laktose gekennzeichnet werden?

Ja, als Teil von Nr. 7 „Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)“; ausgenommen ist unter anderem Lactit.

Gilt die Pflicht auch im Restaurant?

Ja. Nach Artikel 44 LMIV sind die Allergenangaben auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln verpflichtend.

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