Ratgeber

Pizza bestellen: Welcher Bestellweg zu Ihnen passt

Pizza lässt sich auf drei Wegen bestellen: am Telefon, über die Website der Pizzeria oder über eine App. Diese Seite vergleicht die Wege und nennt, was Sie vor dem Absenden klären sollten. Rechtliche Hinweise beruhen auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), abgerufen am 27.10.2026 auf gesetze-im-internet.de. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit
Frau nimmt an der Tür eine Pizza vom Lieferboten entgegen

Die drei Bestellwege

Weg Vorteile Darauf achten
Telefon Rückfragen sofort möglich, Sonderwünsche direkt besprechen Bestellung und Preis wiederholen lassen, keine schriftliche Bestätigung
Website der Pizzeria Karte und Preise in Ruhe lesen, schriftliche Bestätigung Liefergebiet, Gebühren und Zahlungsarten prüfen
App oder Plattform viele Lokale an einem Ort, Zahlung oft online Wer liefert, wer ist Ansprechpartner, welche Gebühren kommen hinzu

Welcher Weg passt, hängt von Ihren Wünschen ab. Wer eine Zutat weglassen möchte oder eine Allergie hat, klärt das am Telefon oft am schnellsten.

Vor dem Absenden

Gehen Sie die Bestellung einmal durch:

  1. Pizza, Größe und Extras stimmen
  2. Lieferadresse mit Hausnummer, Klingelname und Etage
  3. Telefonnummer für Rückfragen des Fahrers
  4. Gesamtpreis mit Liefergebühr
  5. Zahlungsart: bar, Karte oder online
  6. gewünschte Lieferzeit oder Abholung

Was die Bestellbestätigung enthalten sollte

Bei einer Online-Bestellung bekommen Sie in der Regel eine Bestätigung per E-Mail oder in der App. Prüfen Sie darin die bestellten Speisen, den Gesamtpreis, die Adresse und die voraussichtliche Lieferzeit. Heben Sie die Bestätigung auf, bis die Pizza da ist und alles stimmt. Sie hilft bei einer Reklamation.

Ein Widerrufsrecht wie bei anderen Online-Käufen haben Sie bei Speisen meist nicht. § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB schließt Waren aus, die schnell verderben können. Details lesen Sie unter Pizza online bestellen.

Nach Allergenen fragen

Für nicht vorverpackte Speisen verlangt § 4 Abs. 2 LMIDV die Angabe allergener Zutaten. Nach § 4 Abs. 3 und 4 LMIDV kann die Pizzeria das schriftlich, elektronisch oder auf Nachfrage mündlich tun, wenn eine schriftliche Aufzeichnung vorliegt. Fragen Sie konkret nach, etwa nach Weizen, Milch oder Nüssen im Pesto. Haben Sie nach dem Essen Beschwerden, lassen Sie diese ärztlich abklären.

Pizzeria in der Nähe

Welche Pizzerien es an Ihrem Ort gibt, zeigt der Restaurant-Finder auf Basis von OpenStreetMap. Wie die Lieferung selbst abläuft, steht unter Pizza-Lieferservice.

Häufige Fragen

Kann ich eine Pizza-Bestellung stornieren?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für schnell verderbliche Waren nach § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB in der Regel nicht. Fragen Sie sofort bei der Pizzeria nach.

Bekomme ich am Telefon eine Bestätigung?

Meist nur mündlich. Lassen Sie sich Bestellung und Preis wiederholen.

Muss die Pizzeria mir die Allergene nennen?

Ja, nach § 4 LMIDV schriftlich, elektronisch oder auf Nachfrage mündlich.

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