Ratgeber

Lebensmittel online bestellen: Rechte und Annahme

Beim Online-Einkauf von Lebensmitteln gelten einige Sonderregeln, die vom üblichen Versandhandel abweichen. Diese Seite fasst sie zusammen. Grundlage sind §§ 312, 312g und 437 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die Verbrauchertipps des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR, Stand 2020), beides abgerufen am 27.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit
Frau mit Brille sitzt in der Küche und schaut auf ein Tablet

Wann das Widerrufsrecht nicht gilt

Zwei Vorschriften schränken den Widerruf beim Lebensmittelkauf ein:

Vorschrift Inhalt laut BGB
§ 312 Abs. 2 Nr. 8 Die Verbraucherregeln des Fernabsatzes gelten weitgehend nicht für die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten an Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz geliefert werden
§ 312g Abs. 2 Nr. 2 Kein Widerrufsrecht bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde

Ob eine Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab. Bei haltbaren Waren wie Kaffee oder Konserven im Paketversand gilt das Widerrufsrecht in der Regel. Die Bedingungen des Händlers nennen, was er zurücknimmt.

Mindesthaltbarkeit und Verbrauchsdatum

Auf vorverpackten Lebensmitteln steht eines von zwei Daten. Das BfR erklärt den Unterschied so:

  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Bis zu diesem Datum behält das Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine Eigenschaften. Danach ist es nicht automatisch verdorben.
  • Verbrauchsdatum („verbrauchen bis“): Für mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel, zum Beispiel Hackfleisch oder frisches gekühltes Geflügel. Danach darf es laut BfR nicht mehr verkauft werden und sollte nicht mehr gegessen werden.

Prüfen Sie bei der Lieferung, wie lange die Daten noch reichen. Ob ein Händler Mindestrestlaufzeiten zusagt, steht in seinen Bedingungen.

Die Lieferung annehmen und prüfen

So prüfen Sie die Lieferung:

  1. Kühl- und Tiefkühlware zuerst kontrollieren: Ist sie kalt?
  2. Verpackungen auf Schäden prüfen. Das BfR rät vom Kauf zerbeulter Konserven ab, Konserven mit gewölbtem Deckel können Krankheitserreger enthalten.
  3. Daten auf den Packungen ansehen.
  4. Fehlende oder falsche Artikel mit dem Lieferschein vergleichen.
  5. Mängel fotografieren und sofort melden.

Für mangelhafte Ware gelten die Mängelrechte nach § 437 BGB, zunächst Nacherfüllung, also Ersatz oder Nachlieferung. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.

Nach der Annahme

Räumen Sie Kühlware sofort ein. Das BfR empfiehlt eine Kühlschranktemperatur von höchstens 7 °C, besser unter 5 °C. Weitere Hinweise zu Lieferformen und Kühlkette finden Sie unter Lebensmittel online. Wie Sie Reste verwerten, zeigen die leckeren Rezepte.

Häufige Fragen

Kann ich online gekaufte frische Lebensmittel zurückschicken?

Bei schnell verderblicher Ware besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB in der Regel kein Widerrufsrecht. Mängel können Sie trotzdem reklamieren.

Darf ich Lebensmittel nach dem MHD noch essen?

Laut BfR ist ein Lebensmittel nach dem MHD nicht automatisch verdorben. Prüfen Sie Aussehen, Geruch und Geschmack.

Was mache ich mit einer beschädigten Packung?

Fotografieren, sofort beim Händler melden und den Inhalt nicht essen, wenn die Verpackung undicht ist.

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